FAQ der Content4u GmbH
(01) Welche Dienstleistungen bietet die Firma Content4u GmbH ?
(02) Wie sind die Vertragskonditionen ?
(03) Wie lang ist die Mindestvertragslaufzeit bei den Angeboten der Content4u GmbH ?
(04) Ich habe Probleme mit dem Login - was kann ich machen ?
(05) Wie sind die Voraussetzungen für einen gültigen Widerruf ?
(06) Was ist bei der Anmeldung von Minderjährigen zu beachten ?
(07) Kann ich meine Rechnungen in Raten bezahlen ?
(08) Ich brauche eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer - was kann ich machen ?
(09) Ich habe die Dienstleistung nicht benutzt - muss ich trotzdem bezahlen ?
(10) Ich habe mich nicht bei einem Angebot der Content4u GmbH angemeldet - was kann ich machen ?
(11) Wann kommt ein MAHN- und VOLLSTRECKUNGSBESCHEID ?
(12) Bei welchen Voraussetzungen erfolgt ein Eintrag in Wirtschaftsauskunfteien ?
(13) Wann wird ein Inkassounternehmen beauftragt ?
(14) Muss ich das 2. Vertragsjahr auch bezahlen ?
(15) Ich habe gehört, Online-Verträge muss man nicht bezahlen! - stimmt das ?
(01) Welche Dienstleistungen bietet die Firma Content4u GmbH ?
Die Content4u GmbH hat sich als Ziel gesetzt, Ihren Kunden hochwertige Inhalte zu diversen Themen zur Verfügung zu stellen. Auf der kostenpflichtigen Premiumwebseite www.Download-Service.de bietet die Content4u GmbH redaktionell aufbereitete Download-Links gängiger Computersoftware, inkl. hilfreicher Installationsanleitungen. Die Download-Links stammen dabei aus redaktionell geprüften Download-Quellen um ein Höchstmaß an Sicherheit bieten zu können.
(02) Wie sind die Vertragskonditionen ?
Für die kostenpflichtigen Anmeldungen bei den Premiumangeboten der Content4u GmbH werden einheitlich 8 Euro pro Monat berechnet, bei einer Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren. Den Verträgen mit der Content4u GmbH liegt das Fernabsatzrecht zu Grunde. Das Fernabsatzrecht berücksichtigt die speziellen Umstände bei dem Erwerb von Dienstleistungen und Waren über das Internet, Telefon und andere Arten der Fernkommunikation. Käufer und Verkäufer haben bei dieser Art von Verträgen keinen persönlichen Umgang miteinander, so dass hier ein besonderer Schutz vonnöten ist. Das Fernabsatzrecht wird auf alle Fernabsatzverträge angewendet. Es gilt für alle Verträge, die ohne direkten Kontakt zustande kommen. Dazu zählen sowohl Vertragsabschlüsse über das Internet, als auch solche, die über das Telefon und weitere Arten der Fernkommunikation geschlossen wurden.
Dass Verträge, die über das Internet geschlossen werden, grundsätzlich wirksam sind, hat der Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung vom 07. November 2001 Az: VIII ZR 13/01 entschieden. Die rechtliche Grundlagen des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Vertrages mit der Content4u GmbH finden sich in §§ 311 Abs. 1, 271 Abs. 1 BGB.
(03) Wie lang ist die Mindestvertragslaufzeit bei den Angeboten der Content4u GmbH ?
Die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit beträgt zwei Jahre.
Auf die Mindestvertragslaufzeit wird der Kunde sowohl in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Content4u GmbH,
als auch auf der jeweiligen Anmeldeseite klar und deutlich hingewiesen.
(04) Ich habe Probleme mit dem Login - was kann ich machen ?
Um sich auf einer unserer Internetseiten einloggen zu können, ist vorerst eine
Freischaltung erforderlich. Diese erfolgt durch einen Klick des
Aktivierungslinks, der Ihnen im Anschluss an Ihre Anmeldung per Email
zugeschickt wurde. Bitte überprüfen Sie hilfsweise auch Ihren Spamordner.
Nach dem Klick auf den Aktivierungslink erhalten Sie eine Email mit Ihren
persönlichen Zugangsdaten, bestehend aus einem Benutzernamen und Passwort, mit
denen Sie sich in den jeweiligen Mitgliedsbereich einloggen. Nutzen Sie hierfür das
Loginmodul, welches sich oben rechts auf unserer Internetseite befindet.
Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten oder den Aktivierungslink nicht mehr vorliegen
können Sie sich jederzeit über die "Passwort vergessen" - Funktion auf der jeweiligen Webseite neue Zugangsdaten abrufen.
Sobald Sie sich erfolgreich in den Mitgliedszugang eingeloggt haben steht
Ihnen der gesamte Umfang unseres Dienstleistungsangebotes für die vereinbarte
Mindestvertragslaufzeit zu Ihrer Verfügung.
Sollten Sie weitere Fragen oder Probleme haben, kontaktieren Sie bitte den Content4u GmbH - Kundenservice.
(05) Wie sind die Voraussetzungen für einen gültigen Widerruf ?
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
Bitte beachten Sie, dass die noreply@content4u-gmbh.de nicht für den Empfang von E-Mails konfiguriert ist. Verwenden Sie daher bitte die E-Mailadresse
.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Bitte beachten Sie zudem, dass bei Fernabsatzgeschäften gem. § 312 d Abs. 1 BGB Ihr Widerrufsrecht
vorzeitig erlischt, wenn der Vertrag zwischen Ihnen und der Content4u GmbH von beiden
Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben, vgl. Amtsgericht Langen 58 C 541/09.
(06) Was ist bei der Anmeldung von Minderjährigen zu beachten ?
Um die Anmeldung Minderjähriger soweit wie möglich auszuschließen, haben wir
bereits auf der Anmeldeseite bei der Angabe des Alters alle Jahrgänge
gesperrt, bei deren Eingabe eine Volljährigkeit nicht vorliegen kann.
Insofern kann sich ein Minderjähriger für ein Datenbankangebot der Content4u
GmbH lediglich dann anmelden, wenn er ein unzutreffendes Geburtsdatum
eingegeben hat. Diese Handlung kann im Hinblick auf eine Fälschung
beweiserheblicher Daten gem. §§ 269 Abs. 1, 2 StGB; 1, 3, 105 JGG von
strafrechtlicher Relevanz sein, vgl. AZ 320 Js 11615/06 jug sowie AZ 3400 Js
16868/06.
Die Verletzung von Prüf- und Aufsichtspflichten kann außerdem zu
Schadensersatzansprüchen gegenüber den Erziehungsberechtigten führen, die
einen Internetzugang für ihre Kinder bereitstellen (vgl. Urteil des
Landgerichts Köln vom 28.02.2007, Az.: 28 O 10/07; LG Hamburg ZUM 2006, 661).
(07) Kann ich meine Rechnungen in Raten bezahlen ?
Selbstverständlich ist eine Ratenzahlung bei der Content4u GmbH möglich.
Sie können jederzeit das Antragsformular für eine Ratenzahlung hier downloaden.
und die Forderung mit maximal 6 Raten begleichen.
Wichtig ist ein zeitnahes Übersenden der unterschriebenen Ratenzahlungsvereinbarung,
um weitere Mahnkosten und Maßnahmen zu vermeiden.
(08) Ich brauche eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer - was kann ich machen ?
Sie können jederzeit unser Support-Team über E-Mail oder unsere Hotline kontaktieren
und eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer anfordern.
Bitte schicken Sie eine Mail an: 
(09) Ich habe die Dienstleistung nicht benutzt - muss ich trotzdem bezahlen ?
Die Grundlage dieses Vertrags ist die für Sie bereitgestellte Dienstleistung,
die wir Ihnen abrufbereit zur Verfügung gestellt haben. Dementsprechend ist
der Vertrag unabhängig davon ob Sie die Dienstleistung vollständig, nur
teilweise oder gar nicht nutzen.
Vergleichsweise würden Sie auch nicht auf den Gedanken kommen die Rechnung
Ihres Internetdienstanbieters nicht auszugleichen mit der Begründung Sie
würden nur sporadisch oder gar nicht im Internet surfen.
Die bereitgestellte Dienstleistung kann selbstverständlich noch über den
gesamten Vertragszeitraum von Ihnen genutzt werden, gerne stellen wir Ihnen
neue Zugangsdaten zur Verfügung sofern Ihnen diese nicht mehr vorliegen.
(10) Ich habe mich nicht bei einem Angebot der Content4u GmbH angemeldet - was kann ich machen ?
Zur Klärung der Zurechnung bräuchten wir von Ihnen eine genaue Darlegung des
Sachverhalts, in der insbesondere die folgenden Fragestellungen beantwortet
werden:
- Waren Sie zum in der Rechnung angegebenen Zeitpunkt im Internet und über
welchen Provider?
- Hat außer Ihnen noch eine weitere Person Zugriff auf den bei uns
eingetragenen Email-Account?
- Haben Sie Maßnahmen implementiert, die Ihr Email-Konto vor dem unbefugten
Zugriff Dritter (auch Haushalts-/Familienangehörige) schützen? ist
insbesondere Ihr Zugangspasswort zu dem Email-Konto im Rechner zur
automatischen Vervollständigung abgespeichert und nutzen Dritte diesen
Rechner?
- Können Sie kategorisch ausschließen, dass eine dritte Person (auch
Haushalts-/Familienangehörige) Ihre Email Daten verwendet hat, um sich bei uns
anzumelden?
- Wenn tatsächlich nur Sie Zugang zu Ihre Email-Account haben, bedarf es auch
einer Darlegung, wie ein Aktivatorlink, der in einer an Ihr Email-Konto
gerichteten E-Mail enthalten war, ausgelöst worden ist.
Die selbstverständlich freiwillige Beibringung dieser Informationen ist in
Ihrem wie in unserem Interesse, denn wir werden die aus dem Vertrag
resultierenden Forderungen durchsetzen, gleichzeitig aber auch ggfs.
strafrechtliche Schritte gegen die Person einleiten, die Ihre Daten zur
Anmeldung bei uns missbraucht und uns über Ihre Identität getäuscht hat.
Zur weiteren Information verweisen wir auf § 269 Abs. 1, 2 StGB - Fälschung
beweiserheblicher Daten:
"Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder
verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde
vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der
Versuch ist strafbar (...)"
Informationen zur Nachweisbarkeit Ihrer Anmeldung:
Zum Zwecke der Nachweisbarkeit Ihrer Anmeldung erfolgte eine Speicherung der
IP-Adresse (physikalische IP-Adresse des Computers) sowie des verwendeten Browsers und des Betriebssystems. Dabei erfolgte die
Speicherung der Daten nach §15 TMG (Telemediengesetz), Absatz 4, 7, 8 sowie
den Datenschutzbestimmungen der Content4u GmbH. Anhand der
protokollierten IP-Adresse sowie der ergänzenden Daten ist es den
Ermittlungsbehörden möglich, die Adresse des Anschlussinhabers zu
identifizieren.
(11) Wann kommt ein MAHN- und VOLLSTRECKUNGSBESCHEID ?
Ein Mahnbescheid wird regelmäßig erlassen, wenn ein Kunde der Content4u GmbH die Forderung nicht bezahlt. Ein Mahnbescheid bedeutet aus Sicht des Unternehmens: "Wir haben alles versucht Sie durch Korrespondenz zur Zahlung zu bewegen - jetzt gehen wir den gerichtlichen Weg." Der Mahnbescheid wird Ihnen von dem für Sie zuständigen Gericht zugestellt. Bitte beachten Sie, dass ein Mahnbescheid immer mit erhöhten Kosten für Sie verbunden ist.
Sollten Sie auch auf den Mahnbescheid hin keine Zahlung geleistet oder einen Widerspruch eingelegt haben, so ergeht ein Vollstreckungsbescheid. Nach Ablauf einer gewissen Frist kann das Unternehmen dem Sie Geld schulden dann den Gerichtsvollzieher mit der Beibringung der Forderung beauftragen. Idealerweise lassen Sie es erst gar nicht so weit kommen und sprechen rechtzeitig mit uns über eine Lösung, die für beide Seiten funktioniert.
(12) Bei welchen Voraussetzungen erfolgt ein Eintrag in Wirtschaftsauskunfteien ?
Bitte beachten Sie, dass es bei Vorliegen der gesetzlich nunmehr in § 28a des Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG) geregelten Voraussetzungen zu einem Eintrag bei einer Wirtschaftsauskunftei kommen könnte:
Durch einen, aufgrund eines zuvor erhobenen Antrags auf Erlass eines Mahnbescheides,
erlassenen Vollstreckungsbescheid kann die Vollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher eingeleitet werden. Eine
Vollstreckung kann beispielsweise u.a. auch die Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld, Rente,
Bankguthaben, Versicherungen, usw. nach sich ziehen. Nach einer erfolglosen Zwangsvollstreckung durch den
Gerichtsvollzieher kann die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beantragt werden, woraufhin eine Eintragung
in das entsprechende Schuldnerverzeichnis (§ 915 ZPO) erfolgt.
(13) Wann wird ein Inkassounternehmen beauftragt ?
In Fällen andauernden Zahlungsverzugs beauftragen wir Inkassounternehmen und Rechtsanwälte mit der Durchsetzung der Forderungen der Content4u GmbH. Auch diese werden zunächst versuchen, einen einvernehmlichen Weg mit Ihnen gemeinsam zu erarbeiten, wie eine geregelte Rückführung des offenen Betrags von statten gehen kann. Bitte beachten Sie jedoch auch, dass diese regelmäßig von uns auch mit der gerichtlichen Geltendmachung der Forderung beauftragt sind. Sollten Sie also ein Schreiben eines Inkassounternehmens oder einer Rechtsanwaltskanzlei erhalten, so ist es bereits fünf vor 12. Sie sollten dann dieses Schreiben sehr ernst nehmen und die Forderung innerhalb der genannten Frist begleichen - oder dort eine Ratenzahlung aushandeln, was in Einzelfällen durchaus noch möglich ist.
(14) Muss ich das 2. Vertragsjahr auch bezahlen ?
Die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit beträgt zwei Jahre.
Auf die Mindestvertragslaufzeit werden Sie sowohl in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
als auch auf der jeweiligen Anmeldeseite klar und deutlich hingewiesen.
Die Zahlung des vertraglich vereinbarten Entgeltes für das 1. Vertragsjahr stellt zudem ein faktisches Schuldanerkenntnis und einen Vertragsschluss pro herede gestio - also die Abgabe einer Willenserklärung durch schlüssiges Handeln - dar.
Insofern schulden Sie das vereinbarte Entgelt für das zweite Vertragsjahr in Höhe von weiteren 96,00 Euro aus dem zwischen Ihnen und uns geschlossenen Dienstleistungsvertrag.
Bitte beachten Sie auch, dass eine Kündigungsbestätigung nicht von der
Zahlung des vertraglich vereinbarten Nutzungsentgeltes für das 2. Vertragsjahr
entbindet und Sie sich nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug befinden und ab
diesem Zeitpunkt zur Erstattung weiterer Verzugsschäden verpflichtet sind.
(15) Ich habe gehört, Online-Verträge muss man nicht bezahlen! - stimmt das ?
Ihnen liegen Vertragsunterlagen und auch eine Rechnung und/oder eine Mahnung unsererseits vor. Daraus ergeben sich der geschuldete Betrag sowie der Fälligkeitstermin. Verträge im Internet können grundsätzlich genauso geschlossen werden wie auch sonst im Geschäftsverkehr, nämlich durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Antrag und Annahme). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits im November 2001 in einem grundsätzlichen Urteil bestätigt, dass Willenserklärungen auch per Mausklick abgegeben und Verträge über das Internet ohne weiteres abgeschlossen werden können (BGH, Urteil vom 7. November 2001, AZ: VIII ZR 13/01) Sie haben per Mausklick Ihre Bestellung und dabei auch die Einbeziehung der AGB der Content4u GmbH bestätigt. Bitte informieren Sie sich sowohl auf dieser Webseite in der Rubrik Urteile als auch unter www.zivilurteile.de und www.deutsche-zentral-inkasso.de über die aktuelle Rechtsprechung zu diesen Themen.
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